Brauchtumsfeuer - Oster- u. Sonnwendfeuer
Wann darf abgebrannt werden?
- Osterfeuer am Karsamstag (4. April 2026) von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh des Ostersonntags.
Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“ (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
- Sonnwendfeuer (21. Juni 2026) da der 21. Juni auf einen Sonntag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am Samstag, dem 20. Juni 2026, zulässig
Welche Materialen dürfen verbrannt werden?
- trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt)
Welche Materialen dürfen NICHT verbrannt werden?
- Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.)
- nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.)
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten?
- keine Brandbeschleuniger verwendet
- Löschhilfsmittel (Feuerlöscher, Wasserkübel) bereitstellen
- bei Beendigung ist das Feuer / Glut zu löschen bzw. zu beaufsichtigen
- länger gelagertes Material muss umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen
- Mindestabstände beachten
- Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern: 100 Meter
- öffentliche Verkehrsflächen und Gebäude: 50 Meter
- Wäldern, Baumgruppen, Hecken, Büschen: 40 Meter
Außerdem wird um Meldung im Bürgerservice Friedberg oder an uns per Mail kdo.008@bfvhb.at ersucht, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden oder andererseits um im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen.
Fotos: FF Friedberg
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Stmk
Land Steiermark
Gemeinde Friedberg