Brauchtumsfeuer - Oster- u. Sonnwendfeuer

Wann darf abgebrannt werden?

  • Osterfeuer am Karsamstag (19. April 2025) von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh des Ostersonntags
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2025) da der 21. Juni auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig
Welche Materialen dürfen verbrannt werden?
  • trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt)

Welche Materialen dürfen NICHT verbrannt werden?

  • Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.)
  • nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.)
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten?
  • keine Brandbeschleuniger verwendet
  • Löschhilfsmittel (Feuerlöscher, Wasserkübel) bereitstellen
  • bei Beendigung ist das Feuer / Glut zu löschen bzw. zu beaufsichtigen
  • länger gelagertes Material muss umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen
  • Mindestabstände beachten
    • Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern: 100 Meter
    • öffentliche Verkehrsflächen und Gebäude:  50 Meter
    • Wäldern, Baumgruppen, Hecken, Büschen: 40 Meter
Außerdem wird um schriftliche Information an die Landesleitzentrale Florian Steiermark per Anmeldeformular ersucht, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden oder andererseits um im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen.
 

Fotos: FF Friedberg

Quellen: LFV Stmk, Gemeinde Friedberg